Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bode & Langhoff GbR. (Stand: 01.01.2024)
1. Allgemeine Informationen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe, Vermietungen und sonstige Rechtsgeschäfte, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nur bei gesonderter Vereinbarung als durch uns anerkannt.
Aufträge, Abreden, Zusicherungen etc. einschließlich der durch unsere Vertreter getroffenen Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform oder unserer schriftlichen Bestätigung. Für alle Streitigkeiten ist Gerichtsstand Oldenburg, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Buchung und Vertragsschluss
Bestellungen bedürfen stets der Schriftform. Abbildungen und Beschreibungen in unseren Katalogen, den Darstellungen auf der Internetseite und in Preislisten sind unverbindlich und sind als annähernd zu betrachten. Die Bode & Langhoff Gbr. ist bemüht Druck-, Schreib- und Rechenfehler sowie Irrtümer zu vermeiden, dennoch behalten wir uns die Berichtigung vor. Notwendige Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Optik, Form und Lieferumfang behalten wir uns ebenfalls vor.
Die Homepage der Bode & Langhoff Gbr. ist eine reine Informationsplattform mit Kaufoption. Der Eingang der Buchung des Vertragspartners wird durch die Übersendung einer elektronisch generierten Buchungsbestätigung gültig. Die Buchungsbestätigung führt zu einem Vertragsschluss.
Die Mitarbeiter Bode & Langhoff GbR. stehen jeder Zeit bei Fragen zum Gebrauch der Mietsache zur Verfügung. Sie sind auch am Einsatztag über eine Hotline telefonisch zu erreichen. Mit Abholung, Lieferung und/oder Entgegennahme bestätigt der Vertragspartner, mit dem Umgang der Mietsache vertraut zu sein.
3. Rücktritt | Stornierung | Verspätung
Generell gilt: Bei Umbuchungen oder einer Stornierung wird eine Gebühr von 20 € fällig.
Bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn der Buchung werden 60% des Gesamtpreises fällig.
Bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn der Buchung werden 70% des Gesamtpreises fällig.
Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn der Buchung werden 80% des Gesamtpreises fällig.
Bei einem Rücktritt von weniger als 7 Tagen vor Beginn der Buchung werden 100% des Gesamtpreises fällig.
Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr von 45€ je angefangener halbe Stunde erhoben.
Ist wegen schlechter Witterungsbedingungen die Bootsfahrt nicht, oder nur eingeschränkt möglich, können Sie nach Zahlung des fälligen Mietzinses und Absprache mit uns einen neuen Termin vereinbaren. Ausgenommen hiervon sind normaler Regen und Wind bis zur Windstärke 4.
Eine Stornierung wegen Unwetter ist nicht möglich. Gerne bieten wir einen Ersatztermin an.
Nach § 312g Abs. 2 Zif. 9 BGB besteht bei den Charterverträgen grundsätzlich kein Widerrufsrecht, da es sich
1.) um einen Vertrag im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen / Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken und
2.) für diesen Vertrag ein spezifischer Zeitraum vorgesehen ist.
4. Mietzeit
Die Mietzeit wird nach angebotenen Tarifen abgerechnet.
5. Preise, Kaution, Rückgabe
Alle Preise sind freibleibend.
Die Bode & Langhoff GbR. behält sich vor, zusätzlich zur vereinbarten Vergütung Kautionen zu erheben. Kautionen werden dem Vertragspartner nach Wiedereingang der Boote, inklusive allen Zubehörs und in unversehrtem Zustand zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe der Boote wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preise von der Bode & Langhoff GbR. von der Kaution einbehalten. Übersteigende Vergütungen werden in Rechnung gestellt, Restbeträge werden dem Vertragspartner erstattet.
Die Kaution beträgt 200,00€ pro Boot / Mietobjekt und wird während der Buchung Erhoben.
Nach Rückgabe der Boote behält sich die Bode & Langhoff GbR. das Recht vor entstandene Kleinschäden (Bsp.: Verlust des Ankers) direkt nach Charterende mit der Kaution des Chartergastes zu verrechnen.
Die Rückgabe des Bootes an den Vermieter erfolgt am ursprünglichen Ort der Übergabe in gereinigtem Zustand zum vereinbarten Mietende. Insbesondere witterungsbedingte Schwierigkeiten entbinden den Mieter nicht von seiner Pflicht zur pünktlichen Rückgabe.
Eine vorzeitige Rückgabe ist nur nach Abstimmung mit dem Vermieter möglich. Auf den vereinbarten Mietpreis hat die vorzeitige Rückgabe jedoch keinen Einfluss, soweit dies auf Gründen beruht, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
Inventar und der Zustand des Bootes sind bei Rückgabe an den Vermieter gemeinsam anhand einer Checkliste zu prüfen. Die Kaution wird innerhalb von 7 Tagen nach Rückgabe und Mietende zurückgezahlt.
Gegen die Zahlungsansprüche der Bode & Langhoff GbR. aus dem Vertrag steht dem Vertragspartner ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners besteht nicht.
6. Behandlung von Mietgut
Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und ausschließlich zum ordnungsgemäßen Gebrauch einzusetzen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich nach Ablauf der Mietzeit weiterhin, die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben.
Der Vertragspartner ist verpflichtet sich genau an die Informationen aus der Übergabe zu halten ohne Abweichungen. Welche mit beinhalten, das nicht von Board gesprungen werden darf. Der Führer des Mietgegenstandes muss zu jeder Zeit komplett nüchtern sein. Das Fahrgebiet ist ebenfalls zu jeder Zeit einzuhalten, wobei insbesondere drauf geachtet werden muss nicht ins Naturschutzgebiet zu kommen. Das Mitbringen eigener Getränke ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafgebühr in Höhe der hinterlegten Kaution fällig.
7. Schäden, Verlust, unvollständige Rückgabe
Die Bode & Langhoff GbR. erhebt für die Bearbeitung von Reparaturen und Wiederbeschaffungen eine Aufwandsentschädigung.
Bis zu einem zu ersetzenden Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungswert von 100,-€ beträgt die Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung 20,-€
Ab einem Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungswert von 101,-€ beträgt die Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung 50,-€
Reparaturen werden nur durch die Bode & Langhoff GbR: beauftragt oder durchgeführt.
Die Bode & Langhoff GbR. ist berechtigt, Ausfallkosten, Kosten für Wiederbeschaffung und Reparatur sowie Aufwandsentschädigungen von gezahlten Kautionen abzuziehen.
Der Vertragspartner ersetzt den durch den Ausfall entstehenden Schaden. Dazu gehören unter anderem auch Schäden, die durch eine verspätete Rückgabe bei der Bode & Langhoff GbR. entstehen oder gegenüber der Bode & Langhoff GbR. geltend gemacht werden.
Während der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur wird dem Vertragspartner der entgangene Mietpreis in Rechnung gestellt. Die Bode & Langhoff GbR. ist verpflichtet, die Wiederbeschaffung/Reparatur ohne schuldhafte Verzögerung abzuwickeln. Sollte sich der Ausfall durch Verschulden der Bode & Langhoff GbR. verlängern, wird der Vertragspartner von der entsprechenden Verpflichtung frei.
Der Vertragspartner haftet für jede Beschädigung oder Verlust der Mietsache oder Teile der Mietsache. Der Grund des Verlustes ist nicht relevant. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Vertragspartner die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Vertragspartner den Neuwert auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten des Vermieters zu erstatten.
Die Kaution stellt keine Selbstbeteiligung dar. Kommt es zu größeren Schäden, verpflichtet sich der Vertragspartner zu einer Selbstbeteiligung von 1000,00€ je Schadensfall.
8. Eigentumsvorbehalt
Der Vertragspartner ist verpflichtet, über die unter unserem Eigentumsvorbehalt gemieteten Booten nicht zu verfügen, diese insbesondere nicht an Dritte zu übereignen oder zu verpfänden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Mietsache pfleglich zu behandeln und gegebenenfalls ausreichend zu versichern.
9. Rücktritt von Verträgen
Die Bode & Langhoff GbR. behält sich den Rücktritt von Verträgen vor, wenn ein Vertragspartner über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit unwahre Angaben gemacht hat, seine Zahlungen eingestellt hat oder wenn gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dies beantragt wurde. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
10. Gewährleistung
Sollten die von uns vermieteten Objekte fehlerhaft sein oder eine von uns zugesicherte Eigenschaft tatsächlich nicht enthalten sein, so sind wir zunächst berechtigt, die fehlenden oder fehlerhaften Objekte nachzubessern oder nachbessern zu lassen, oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Der Vertragspartner kontaktiert unmittelbar nach Feststellung eines Mangels die Bode & Langhoff GbR.. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder eine Ersatzlieferung in angemessener Zeit nicht erfolgen, ist der Vertragspartner berechtigt, die Herabsetzung des Mietpreises (Minderung) des Vertrages zu verlangen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Mietsache persönlich, schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkennbar sind, sind sofort nach Bemerken schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel und Schäden, welche aufgrund von Verschulden des Vertragspartners durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, vermeidbare Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Handhabung entstehen. Das Gleiche gilt bei Mängeln und Schäden, die durch vom Vertragspartner selbst gestellte Materialien bedingt sind.
11. Haftung
Die Bode & Langhoff GbR. haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Bode & Langhoff GbR. oder derjenigen des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Bode & Langhoff GbR. nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haftet die Bode & Langhoff GbR. nur nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung durch den Mietgegenstand verursachter Schäden an Rechtsgütern des Vertragspartners, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i. S. d. Satz 3 gehaftet wird.
Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Jegliche sonstige Haftung der Bode & Langhoff GbR. ist ausgeschlossen.
12. Datenschutz
Die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet und gespeichert. Der Vertragspartner ermächtigt die Bode & Langhoff GbR. und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
Die Bode & Langhoff GbR. speichert und verwendet die persönlichen Daten des Vertragspartners zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Folgevorgänge. Die Email-Adresse des Vertragspartners nutzt die Bode & Langhoff GbR. nur für Informationsschreiben zu den Aufträgen.
Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Bode & Langhoff GbR. Strandallee 4 ,23769 Fehmarn, vertreten durch die Geschäftsführer, Herrn Leif Bode & Niclas Langhoff.
1. Allgemeines
I. Aufträge für den Bezug von Leistungen gelten ausschließlich nach Vorgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die Annahme eines Auftrages erklärt der Auftragnehmer seine Akzeptanz mit unseren Bedingungen. Wird unser Auftrag vom Auftragnehmer abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, so gelten unabhängig davon ausschließlich unsere Bedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Möchte der Auftragnehmer zu seinen Bedingungen abschließen, hat er uns in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, den Auftrag zurückzuziehen. Unsere Bedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte, selbst wenn wir nicht ausdrücklich darauf Bezug nehmen, sofern sie nur einmal mit dem Auftragnehmer verbindlich vereinbart waren.
II. Die AGB’s gelten, unabhängig davon, ob wir den Auftrag in eigenem oder fremdem Namen erteilen.
2. Auftragsabwicklung
I. Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers haben exakt den vorab vereinbarten Inhalten zu entsprechen.
II. Die in unserer Bestellung ausgewiesenen Ausführungen und Preise sind bindend.
III. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die von uns angegebenen Liefertermine verbindlich. Über Verzögerungen in der Auftragsabwicklung sind wir unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
IV. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von uns angegebene Lieferanschrift zu übermitteln.
V. Des Weiteren ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle Dokumente und Zertifikate im Vorfeld für die dem Auftrag zu Grunde liegende Eventmodule und Produkte, auf Nachfrage, vorzulegen. Werden diese Dokumente nicht vorgelegt, haftet im Falle eines nicht ordnungsgemäßen Ablaufes der Auftragnehmer vollumfänglich, nebst geltend zu machender Ersatz-, Aufwands- und Ausfallkosten.
VI. Alle Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind verbindlich und erfolgen kostenlos.
3. Auftragsänderungen
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags sind dem Auftragnehmer nur dann zu vergüten, wenn sie einen tatsächlichen Mehraufwand erfordern und der Auftragnehmer etwaige Mehrkosten rechtzeitig und vorab schriftlich ankündigt und darlegt.
4. Gefahrenübergang/Abnahme
In allen Fällen geht der Gefahrenübergang erst nach Abnahme der für den Auftrag zu Grunde liegenden Eventmodule auf uns über. Die Zeit und der Ort der Abnahme ergeben sich aus der Bestellung.
5. Mängelrüge
I. Qualitäts- und Mengenprüfungen erfolgen nach Eingang an die von uns angegebene Lieferanschrift durch eine entsprechend autorisierte Person. Hierbei festgestellte Mängel oder Falschlieferungen gelten als offene Mängel. Bei der Eingangsprüfung nicht gefundene Mängel gelten als versteckte Mängel.
II. Beeinträchtigen etwaige offene bzw. versteckte Mängel den Erfolg des Auftrages, so sind diese Mängel unverzüglich durch den Auftragnehmer anzuzeigen und zu beheben. Bei Vorliegen eines Mangels, z. B. durch Prüfung nach Eingang/Ankunft, gilt ein Erfüllungs-, Nachbesserungs-und Mängelbeseitigungsanspruch. Zudem sind wir berechtigt, ebenfalls im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften Schadensersatz zu fordern, wenn der Auftragnehmer nicht belegt, dass ihm an dem Mangel kein Verschulden trifft. Dies gilt ebenfalls im Falle von Missachtung der Nebenpflichten durch den Auftragnehmer.
III. Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Auftrages durch offene und/oder versteckte Mängel, sind wir einhergehend berechtigt, entsprechende Mehr- und/oder Ausfallkosten dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.
6. Fristsetzungen
Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-, Nachbesserungs- oder Mängelbeseitigungsansprüchen jeder Art dem Auftragnehmer eine Frist zu setzen ist, sind wir berechtigt, diese so festzulegen, dass wir den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig, auf Kosten des Auftragnehmers, vergeben können.
7. Sonderbedingungen
I. Der Auftragnehmer hat das vereinbarte, für den Auftrag zu Grunde liegende, Eventmodul und/oder die zu erbringende Leistung persönlich, durch seine Mitarbeiter oder ausgesuchte Kurierdienste zu erbringen.
II. Wir sind berechtigt, dem Auftragnehmer Hilfskräfte, Requisiten, technische Effekte und den Ort der Erbringung vorzugeben. Soweit durch derartige Anweisungen nach Auftragserteilung Mehrkosten entstehen, werden diese nach Absprache mit uns übernommen.
III. Soweit nichts anderes vereinbart, beinhaltet die vereinbarte Vergütung alle im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehenden Kosten, z. B. die Vergütung für eventuell benötigte Hilfskräfte, weitere Requisiten oder Ähnliches. Die entsprechenden Verträge schließt der Auftragnehmer im eigenen Namen und für die eigene Rechnung ab. Die Abrechnung erfolgt, soweit kein Festpreis vereinbart ist, unter Vorlage der entsprechenden Rechnungsbelege.
IV. In speziellen Fällen ist der Auftragnehmer verpflichtet von Auftraggebern, Kunden und anderen Rechtsinhabern einen ihm von uns vorgelegten Revers zu unterzeichnen bzw. unterzeichnen zu lassen, der die Veröffentlichung der Abbildungen für Werbezwecke in dem Auftragnehmer mitgeteilten Umfang der Werbemaßnahme gewährleistet und Unterlassungs-, Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche wegen des Rechts am eigenen Bild, Urheberrechten und sonstiger Rechte gegenüber dem Auftraggeber oder dessen Kunden ausschließt.
V. Vereinbarungen mit Dritten in unserem oder unseres Kunden Namen benötigen der vorherigen Zustimmung durch uns oder unseren Kunden.
8. Kundenschutz
I. Ein direkter Kontakt zwischen unseren Kunden und dem Auftragnehmer ist unzulässig. Dies gilt sowohl für die Kontaktaufnahme des Auftragnehmers zu unserem Kunden, sowie im umgekehrten Fall.
II. Bei Anfragen unserer Kunden besteht eine sofortige Informationspflicht des Auftragnehmers uns gegenüber, zur Absprache über die weitere Vorgehensweise. Außerdem verpflichtet sich der Auftragnehmer zur absoluten Verschwiegenheit über laufende oder geplante bzw. angedachte Projekte gegenüber unseren Kunden und/oder unbeteiligten Dritten. Der Auftragnehmer verweist in jedem Fall an uns als Auftraggeber und Kontaktpartner.
Ausnahme: Es wurde etwas Gegenteiliges vereinbart.
III. Bei jeglicher Missachtung obiger Regelungen behalten wir uns entsprechende Schadensersatzansprüche vor.
9. Nutzungsrechte
I. Der Auftragnehmer überlässt uns oder unserem Kunden alle für die werbliche Verwertung des Auftragsergebnisses erforderlichen, bei ihm oder bei von ihm beauftragten Dritten mit der Erstellung des Werks entstehenden oder zu dessen Verwertung erforderlichen, bereits bestehenden Nutzungs-, Verwertungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechten, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt, zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Rechteübertragung erfolgt mit der beidseitigen Willenserklärung zum Auftrag. Die Übertragung umfasst insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Vorführung, Sendung, Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger sowie der Bearbeitung, einschließlich der Übersetzung und der Synchronisation. Sie umfasst alle bekannten Wiedergabeverfahren, insbesondere die Verwertung im Internet oder vergleichbaren Systemen.
II. Die Übertragung hat ohne Anspruch auf Urheberbenennung zu erfolgen. Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Rechte ganz oder teilweise auf einen Kunden weiter zu übertragen, mit dem diesbezügliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehen.
10. Rechte Dritter
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits- oder Markenrechte, nicht verletzt. Auf unser Verlangen sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
11. Haftung gegenüber Dritten
In dem Falle, dass einem beteiligten bzw. unbeteiligten Dritten Schadensersatzsprüche etwaiger Art, u.a. aus der Nutzung, entstehen, sind wir vom Auftragnehmer von der aus dem Fehler resultierenden Haftung freizustellen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Betreuung durch den Auftragnehmer bzw. durch ihn autorisiertes Personal erfolgt.
12. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Alle dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen sind – auch nach Beendigung des Auftrages – streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Einschaltung Dritter, zur Auftragsabwicklung, sind diese entsprechend zu verpflichten.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das deutsche Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Bode & Langhoff GbR. (Stand Januar 2024)